Grippe- und COVID-19-Impfung Herbst 2026

Jetzt Termin für unseren Hauptimpftag vereinbaren

Unser Hauptimpftag findet am Dienstag, 13. Oktober 2026, statt:

  • 8:00 bis 12:00 Uhr
  • 14:00 bis 18:00 Uhr

Sie können sich ab sofort in unserer Praxis anmelden.

Aktuell sind die Impfstoffe für die Saison 2026/2027 noch nicht bei uns eingetroffen. Sobald sie verfügbar sind, beginnen wir mit den Impfungen.

Für wen ist die Grippeimpfung empfohlen?

Die jährliche Grippeimpfung wird insbesondere empfohlen und von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der geltenden Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen für:

  • alle Personen ab 60 Jahren,
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab 6 Monaten mit bestimmten chronischen Erkrankungen, zum Beispiel Erkrankungen von Lunge, Herz, Leber oder Nieren, Diabetes, starkem Übergewicht, bestimmten neurologischen Erkrankungen oder einer Abwehrschwäche,
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel; bei zusätzlicher gesundheitlicher Gefährdung bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel,
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen,
  • Personen, die gefährdete Angehörige betreuen oder mit ihnen zusammenleben,
  • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, zum Beispiel medizinisches Personal oder Menschen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

Für wen ist die COVID-19-Impfung empfohlen?

Nach der seit Juli 2026 geltenden Empfehlung der STIKO ist eine jährliche COVID-19-Auffrischimpfung im Spätsommer oder Herbst insbesondere vorgesehen für:

  • alle Personen ab 75 Jahren,
  • Personen ab 6 Monaten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen von Lunge, Herz, Leber oder Nieren, Diabetes, starkem Übergewicht, Immunschwäche, Krebserkrankungen oder bestimmten neurologischen Erkrankungen,
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, wenn wegen einer Grunderkrankung oder einer Schwangerschaftskomplikation ein erhöhtes Risiko besteht,
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie bestimmte weitere besonders gefährdete Personen,
  • bestimmte Beschäftigte in Medizin und Pflege,
  • enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen eine COVID-19-Impfung voraussichtlich keine ausreichende Immunantwort auslöst.

Für gesunde Personen unter 75 Jahren wird 2026 keine routinemäßige jährliche COVID-19-Auffrischung mehr empfohlen. Bei Menschen mit gesundem Immunsystem kann die Auffrischung in der Regel entfallen, wenn im Laufe des Jahres 2026 bereits eine COVID-19-Infektion stattgefunden hat.

Beide Impfungen an einem Termin

Wenn bei Ihnen sowohl die Grippe- als auch die COVID-19-Impfung notwendig sind, können wir beide Impfungen am selben Termin verabreichen.

Bitte zum Impftermin beachten

  • Tragen Sie bitte „impftaugliche“ Kleidung, bei der wir den Oberarm schnell und unkompliziert erreichen können.
  • Wenn eine COVID-19-Impfung vorgesehen ist, bringen Sie bitte Ihren Impfausweis mit.
  • Wenn Sie am Impftag deutlich erkrankt sind oder Fieber haben, melden Sie sich bitte vorher bei uns.

FFP2-Masken in Arztpraxen

Information zur Maskenpflicht

Die allgemeine Maskenpflicht in Arztpraxen endet am 7.4.2023.

Bitte bedenken Sie: Wir behandeln in unserer Arztpraxis auch sehr infektanfällige Personen z.B. mit Immunschwäche, laufender Chemotherapie etc. Im Rahmen unseres Hausrechts behalten wir die Maskenpflicht daher für Patienten mit Infektanzeichen bei. Das heißt:

Patienten mit Infektanzeichen (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Durchfall, …) dürfen die Praxis nur mit FFP2-Maske betreten.

Allen anderen Patienten empfehlen wir freiwillig Maske zu tragen, um das Risiko einer Ansteckung gering zu halten.


Rezeptabholzeiten

Montag: Bestellung vor 17 Uhr –> Dienstag ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Mittwoch ab 9 Uhr

Dienstag: Bestellung vor 17 Uhr –> Mittwoch ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Donnerstag ab 9 Uhr

Mittwoch: Bestellung vor 12 Uhr –> Donnerstag ab 9 Uhr, Bestellung nach 12 Uhr –> Freitag ab 9 Uhr

Donnerstag: Bestellung vor 17 Uhr –> Freitag ab 9 Uhr, Bestellung nach 17 Uhr –> Montag ab 9 Uhr

Freitag: Bestellung vor 12 Uhr –> Montag ab 9 Uhr, Bestellung nach 12 Uhr und am Wochenende –> Dienstag ab 9 Uhr


Informationen zum E-Rezept

Ab dem 1.1.2024 wird das digitale E-Rezept das „klassische“ rote Rezept verpflichtend ablösen. Diese E-Rezepte werden elektronisch an spezielle Server übermittelt. Patienten können diese Rezepte in der Apotheke wie folgt einlösen:

Folgende Rezepte können derzeit nicht elektronisch ausgestellt werden und müssen weiterhin auf Papier ausgedruckt werden:

  • Privatrezepte
  • Grüne Rezepte
  • Rezepte für Heil- und Hilfsmittel
  • Parenterale Ernährung
  • Verschiedene Medikamente, die als frei verkäufliche OTC-Medikamente klassifiziert sind, aber unter bestimmten Umständen über die GKV verordnet werden können

Bei technischen Störungen werden zunächst weiterhin die bisherigen „roten“ Rezepte ausgestellt.

Privatpatienten können zurzeit keine elektronischen Rezepte erhalten.

Der Vorteile des elektronisches Rezeptes:

  • Wenn wir Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal schon eingelesen haben dann müssen sie e-Rezepte nicht mehr in der Praxis abholen sondern können sie auf o.g. Wegen direkt in der Apotheke einlösen

Leider sind mit den neuen elektronischen Rezepten auch neue Schwierigkeiten verbunden. In folgenden Fällen wird es für Sie leider komplizierter:

  • Wenn wir Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal noch nicht eingelesen haben, können wir keine e-Rezepte mehr vorbereiten, die Sie direkt nach dem Einlesen der Versichertenkarte mitnehmen können. Der Grund ist, dass das Rezept bereits an die Server übertragen würde, bevor wir die Versichertenkarte eingelesen und damit den Versicherungsstatus geprüft haben.
  • Wenn Sie in die Praxis kommen und schnell ein Rezept direkt mitnehmen möchten. Wenn unser Personal Rezepte vorbereitet, müssen diese elektronisch vom Arzt freigegeben werden, auf den sie vorbereitet sind. Das bedeutet, dass nicht mehr der Arzt unterschreiben kann, der gerade Zeit hat. Zudem benötigt diese elektronische Signatur mehr Zeit und kann nicht mehr „nebenbei im Vorbeigehen“ geleistet werden. Es ist allerdings möglich, dass Sie in der Praxis nicht auf das Ausstellen des Rezeptes warten, sondern es später in der Apotheke mit Ihrer Versichertenkarte oder der E-Rezept-App elektronisch abrufen. (Allerdings könnte es hier zu Schwierigkeiten kommen, falls ärztlicherseits Rückfragen zum Medikament bestehen).
  • Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, müssen Sie vor Ausstellung des ersten Rezeptes Ihren Befreiungsausweis in der Praxis unaufgefordert vorlegen. Politisch gewollt ist es nicht möglich, eine Zuzahlungsbefreiung in der Praxissoftware dauerhaft zu hinterlegen; sie muss nach Prüfung der Befreiung jedes Quartal neu eingegeben werden. Auf den bisherigen Papierrezepten konnte die Apotheke dies noch korrigieren. Laut den Apotheken vor Ort ist dies jetzt nicht mehr möglich. Um Ihnen und uns Zusatzarbeit zu ersparen, legen Sie den Ausweis zusammen mit Ihrer Versichertenkarte vor einer Rezeptbestellung in der Praxis vor!

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um sich Zugangsdaten für die E-Rezept-App zu besorgen (meist benötigen Sie dafür einen PIN-Code zu Ihrer Versichertenkarte). Weitere Infos finden Sie unter https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de. Hiermit können Sie sich die ausgestellten Rezepte ansehen, bevor Sie mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen.

Papierausdrucke der Rezepte werden wir nicht mehr routinemäßig ausstellen, sondern nur noch auf Wunsch.

Zusammengefasst hier unsere Empfehlungen:

  • Besorgen Sie sich die E-Rezept-App mit Zugangsdaten von Ihrer Krankenkasse.
  • Wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen, richten Sie sich zu Beginn des Quartals eine Erinnerung ein, um Ihre Versichertenkarte und gegebenenfalls den Befreiungsausweis in der Praxis einlesen zu lassen. Dann gehen Dauerrezepte / Folgerezepte deutlich unkomplizierter.
  • Atmen Sie tief durch, wenn etwas nicht funktioniert. Die Politik hat beschlossen, ein recht fehlerbehaftetes und im Moment noch sehr langsames System über uns alle auszukippen und es erst im „Live-Betrieb“ zu verbessern. Hoffen wir zusammen, dass das System irgendwann so gut funktioniert, dass es eine Verbesserung und nicht nur Verschlechterungen mit sich bringt.